in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen
sind nach § 20 SGB V als Leistung zur Prävention und Gesundheitsförderung von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Angebote, die bei einer regelmäßigen Teilnahme von 80% je nach Kasse in Höhe von 75 - 180 € zu 80 - 100% erstattet werden. Eine ärztliche Verordnung ist für die Teilnahme nicht nötig.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Möglicherweise will Ihre Kasse das Angebot im Vorfeld prüfen. Geben Sie Ihrer Kasse hierfür meine Adresse und bitten Sie sie mit mir Kontakt aufzunehmen.
Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose können eine Erstattung im Vorfeld und die Übernahme des Eigenanteils beantragen.
Sowohl das Stressbewältigungstraining für Kinder, als auch das für Jugendliche wird im Rahmen einer Projektförderung zu 100 % durch die Techniker Krankenkasse finanziert. Bei Fragen zum Antrag können Sie sich an mich wenden.
Manche Menschen sehen die Dinge,
wie sie sind und fragen: "Warum?"
Ich träume von Dingen,
die es noch nie gegeben hat,und frage: "Warum nicht?"
Bertrand Russel